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Österreich

Amazon FBA Coaching Graz

Für Graz gilt dieselbe Rechtslage wie für ganz Österreich — Gewerbeordnung und Umsatzsteuergesetz sind Bundesrecht. Unterschiedlich ist nur die zuständige Behörde vor Ort. Was FBA-Starter in der Steiermark tatsächlich ausbremst, ist nicht die Anmeldung, sondern die Reihenfolge danach: UID, EORI und die Frage, wo die Ware steuerlich liegt.

Wo wir sitzen: Wir sitzen in Wien, nicht in Graz. Das Coaching läuft 1:1 online — bei bundesweit identischer Rechtslage ist das kein Nachteil, und wir behaupten keinen Standort, den wir nicht haben.

Die Zahlen, die in Österreich zählen

Stand: 02. August 2026. Quellen unten verlinkt. Keine Steuerberatung — für deinen Fall bitte Steuerberater oder die zuständige Kammer fragen.

Kleinunternehmergrenze
55.000 €
Brutto-Gesamtumsatz pro Kalenderjahr. Seit 1.1.2025 (davor 35.000 € netto). Die fiktive Umsatzsteuer wird nicht mehr herausgerechnet.
Toleranzgrenze
60.500 €
Bis 10 % Überschreitung bleibt die Befreiung bis Jahresende bestehen. Darüber sind alle weiteren Umsätze ab diesem Zeitpunkt steuerpflichtig.
Erwerbsschwelle
11.000 €
Ab diesem Wareneinkauf aus anderen EU-Staaten brauchst du zwingend eine UID-Nummer — auch als Kleinunternehmer.
Fernverkaufsschwelle EU
10.000 €
Darüber ist im Bestimmungsland zu versteuern. Abwicklung üblicherweise über den One-Stop-Shop (OSS) in FinanzOnline.

Der Ablauf von der Anmeldung bis zum ersten Verkauf

  1. 1. Freies Handelsgewerbe anmelden

    Der Handel mit Waren ist ein freies Gewerbe — kein Befähigungsnachweis nötig. Anmeldung bei der Gewerbebehörde deines Bezirks. Bei einer echten Neugründung entfallen über das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) die Verwaltungsabgaben. Die Gewerbeberechtigung entsteht bereits mit der Anmeldung, du darfst also sofort starten.

  2. 2. Wirtschaftskammer: Mitgliedschaft läuft automatisch

    Mit der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch WKO-Mitglied. Es fällt eine Grundumlage der Fachgruppe Handel an — betragsmäßig überschaubar, aber sie kommt und überrascht viele im ersten Jahr. Der Vorteil: Die Fachgruppe berät kostenlos, auch zu Zoll und Export.

  3. 3. Finanzamt: Steuernummer und die UID-Frage

    Beim Verf24-Fragebogen entscheidest du faktisch über deine Umsatzsteuer. Unter 55.000 € brutto giltst du als Kleinunternehmer und weist keine Umsatzsteuer aus — hast aber auch keinen Vorsteuerabzug. Genau das ist im Warenhandel oft ein Nachteil: Auf Wareneinkauf, Amazon-Gebühren und Werbung zahlst du dann Umsatzsteuer, die du nicht zurückholst. Wer importiert, fährt mit der Regelbesteuerung meist besser.

  4. 4. UID-Nummer beantragen (ATU…)

    Sobald du für mehr als 11.000 € Ware aus anderen EU-Staaten einkaufst, ist die UID zwingend. Praktisch brauchst du sie ohnehin früher: Amazon verlangt sie für die Gebührenabrechnung ohne Umsatzsteuer, und EU-Lieferanten stellen dir ohne UID brutto in Rechnung.

  5. 5. SVS – die Sozialversicherung, die am meisten überrascht

    Als Selbständiger meldest du dich bei der Sozialversicherung der Selbständigen an. Die Beiträge der ersten drei Jahre werden vorläufig festgesetzt und später nachbemessen. Wer das nicht zurücklegt, bekommt im dritten Jahr eine Nachzahlung, die den Cashflow eines jungen FBA-Kontos ernsthaft treffen kann.

  6. 6. EORI-Nummer für den Import aus Drittländern

    Ohne EORI kommt keine Sendung aus China durch den Zoll. Beantragung beim Zollamt Österreich, kostenlos. Zusätzlich zum Zoll fällt beim Import die Einfuhrumsatzsteuer an — als regelbesteuerter Unternehmer holst du sie als Vorsteuer zurück, als Kleinunternehmer nicht.

  7. 7. Der Punkt, den fast alle übersehen: Lager in Deutschland

    Sobald Amazon deine Ware in einem deutschen Lager einlagert, liegt sie steuerlich in Deutschland. Das löst in der Regel eine eigene umsatzsteuerliche Registrierung in Deutschland aus — unabhängig davon, dass du in Österreich sitzt. Programme wie PAN-EU oder CEE verteilen die Ware zusätzlich auf weitere Länder und lösen dort dieselbe Pflicht aus. Wer das erst nach zwölf Monaten merkt, korrigiert rückwirkend.

  8. 8. OSS für EU-Fernverkäufe

    Über 10.000 € grenzüberschreitendem Verkauf an Privatkunden versteuerst du im Bestimmungsland. Statt sich in jedem Land einzeln zu registrieren, meldest du über den One-Stop-Shop in FinanzOnline. Achtung: OSS deckt Fernverkäufe ab — nicht die Lagerhaltung aus Punkt 7.

Häufige Fragen aus Graz

Wo melde ich in Graz mein Gewerbe an?

Zuständig ist das Referat für Gewerbeangelegenheiten der Stadt Graz als Bezirksverwaltungsbehörde. Für Betriebsstandorte außerhalb der Stadt ist die jeweilige Bezirkshauptmannschaft zuständig. Die Anmeldung ist auch digital über das Unternehmensserviceportal möglich.

Brauche ich in Graz ein Gewerbe für Amazon FBA?

Ja. Der gewerbsmäßige Warenhandel ist in Österreich anmeldepflichtig, unabhängig von der Höhe des Umsatzes. Es handelt sich um ein freies Gewerbe, du brauchst also keinen Befähigungsnachweis. Die Gewerbeberechtigung entsteht bereits mit der Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

Ab welchem Umsatz muss ich Umsatzsteuer verrechnen?

Ab 55.000 € Bruttoumsatz im Kalenderjahr entfällt die Kleinunternehmerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG. Bei einer Überschreitung um bis zu 10 Prozent, also bis 60.500 €, bleibt die Befreiung bis Jahresende bestehen. Wichtig für Händler: Als Kleinunternehmer hast du keinen Vorsteuerabzug — bei importierter Ware ist die freiwillige Regelbesteuerung deshalb oft günstiger.

Muss ich mich in Deutschland registrieren, obwohl ich in Österreich sitze?

In der Regel ja, sobald Amazon deine Ware in einem deutschen Lager einlagert. Die Ware liegt dann steuerlich in Deutschland, was dort üblicherweise eine eigene umsatzsteuerliche Registrierung auslöst. Der One-Stop-Shop deckt diesen Fall nicht ab — er gilt für Fernverkäufe, nicht für Lagerhaltung.

Was kostet der Start realistisch?

Die Anmeldungen selbst sind günstig: Die Gewerbeanmeldung ist bei einer Neugründung über das NeuFöG von Verwaltungsabgaben befreit, die EORI-Nummer ist kostenlos. Laufend kommen WKO-Grundumlage, SVS-Beiträge und der Amazon-Professional-Tarif dazu. Der größte Posten ist nicht die Bürokratie, sondern Warenbestand und Werbebudget.

Quellen

Rechnen, bevor du bestellst

Der häufigste teure Fehler ist nicht die Behörde, sondern eine Kalkulation ohne Amazon-Gebühren, Einfuhrsteuer und Retouren. Der FBA-Rechner ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar.

Verfasst von Hammad Ghaly, Gründer von Huntecom, Wien. Im E-Commerce tätig seit 2019.