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Schweiz

Amazon FBA Coaching Basel

Basel liegt im Dreiländereck — und kaum irgendwo wird häufiger unterschätzt, dass eine Zollgrenze auch dann eine Zollgrenze bleibt, wenn sie in Fahrraddistanz liegt. Wer aus Basel heraus auf Amazon.de verkauft, hat exakt dieselben Drittlandspflichten wie ein Händler aus Genf.

Wo wir sitzen: Wir sitzen in Wien, nicht in Basel. Das Coaching läuft 1:1 online.

Die Zahlen, die in Schweiz zählen

Stand: 02. August 2026. Quellen unten verlinkt. Keine Steuerberatung — für deinen Fall bitte Steuerberater oder die zuständige Kammer fragen.

MWST-Pflicht
100.000 CHF
Weltweiter Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen — nicht nur der Schweizer Anteil. Schwelle unverändert seit 2018.
Anmeldefrist
30 Tage
Nach Überschreiten der Schwelle bei der ESTV anzumelden (Art. 66 MWSTG).
Normalsatz MWST
8,1 %
Seit 1.1.2024. Reduziert 2,6 % (u. a. Lebensmittel, Bücher), Beherbergung 3,8 %.
Kleinsendung
≤ 5 CHF Steuer
Darunter wird keine Einfuhrsteuer erhoben. Ab 100.000 CHF Jahresumsatz aus solchen Sendungen greift die Versandhandelsregelung.

Der Ablauf von der Anmeldung bis zum ersten Verkauf

  1. 1. Rechtsform: Einzelfirma reicht meist zum Start

    Für den Einstieg genügt die Einzelfirma. Ins Handelsregister musst du erst ab 100.000 CHF Jahresumsatz — davor ist der Eintrag freiwillig. Eine GmbH kostet 20.000 CHF Stammkapital und lohnt sich meist erst, wenn Haftung oder Investoren ein Thema werden.

  2. 2. AHV: Anerkennung als Selbständigerwerbender

    Die Ausgleichskasse prüft, ob du wirklich selbständig bist. Das ist kein Formalakt: Wer nur einen Auftraggeber hat, wird als unselbständig eingestuft. Für einen Amazon-Händler mit eigenem Wareneinkauf ist die Anerkennung in der Regel unproblematisch.

  3. 3. MWST bei der ESTV — ab 100.000 CHF weltweit

    Entscheidend ist der weltweite Umsatz aus steuerbaren Leistungen, nicht nur der Schweizer Anteil. Wer also überwiegend nach Deutschland verkauft, kann trotzdem in der Schweiz MWST-pflichtig werden. Anmeldung innert 30 Tagen nach Überschreiten (Art. 66 MWSTG). Normalsatz 8,1 %.

  4. 4. Die Schweiz ist Drittland — das ändert alles bei Amazon.de

    Für den EU-Markt bist du steuerlich ein Anbieter aus dem Drittland. Du brauchst eine EU-EORI-Nummer und in aller Regel eine Umsatzsteuer-Registrierung in dem EU-Land, in dem Amazon deine Ware lagert — meist Deutschland. Ein Schweizer Handelsregistereintrag ersetzt das nicht.

  5. 5. Ware nicht über die Schweiz routen

    Das ist der teuerste Fehler in dieser Konstellation. Wer Ware aus China in die Schweiz importiert, dort verzollt und danach in ein deutsches Amazon-Lager schickt, verzollt zweimal und zahlt Einfuhrsteuer in zwei Ländern. Richtig ist: direkte Einfuhr in die EU, Verzollung im EU-Eingangsland, Lieferung ins Amazon-Lager. Die Schweiz bleibt dabei außen vor.

  6. 6. Verkauf in die Schweiz: Versandhandelsregelung beachten

    Lieferst du umgekehrt aus der EU an Schweizer Privatkunden, greift ab 100.000 CHF Jahresumsatz aus Kleinsendungen die Versandhandelsregelung: Deine Lieferungen gelten dann als Inlandlieferungen, du musst dich im Schweizer MWST-Register eintragen und Schweizer MWST ausweisen.

  7. 7. Bankkonto und Auszahlung

    Amazon zahlt in EUR aus. Ein reines CHF-Konto kostet dich bei jeder Auszahlung Wechselkurs und Gebühr. Ein EUR-Konto oder ein Multi-Währungs-Konto spart über das Jahr spürbar Marge — bei dünnen FBA-Margen ist das kein Detail.

Häufige Fragen aus Basel

Kann ich als Basler ein deutsches Lager direkt nutzen?

Ja, das ist der übliche Weg. Entscheidend ist, dass die Ware direkt in die EU eingeführt und dort verzollt wird — nicht zuerst in die Schweiz. Für das deutsche Lager brauchst du eine EU-EORI-Nummer und in der Regel eine umsatzsteuerliche Registrierung in Deutschland.

Kann ich als Schweizer auf Amazon.de verkaufen?

Ja, das ist ohne EU-Gesellschaft möglich. Steuerlich giltst du aber als Anbieter aus dem Drittland: Du brauchst eine EU-EORI-Nummer und in der Regel eine Umsatzsteuer-Registrierung in dem EU-Land, in dem Amazon deine Ware lagert — meist Deutschland.

Soll ich die Ware zuerst in die Schweiz importieren?

Nein. Wer Ware aus Asien in die Schweiz importiert, dort verzollt und anschließend in ein deutsches Amazon-Lager weiterschickt, verzollt zweimal und zahlt in zwei Ländern Einfuhrsteuer. Der richtige Weg ist die direkte Einfuhr in die EU mit Verzollung im EU-Eingangsland.

Ab wann bin ich in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig?

Ab 100.000 CHF weltweitem Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen — der Umsatz im Ausland zählt also mit. Die Anmeldung bei der ESTV muss innert 30 Tagen nach Überschreiten erfolgen. Der Normalsatz beträgt 8,1 Prozent.

Brauche ich einen Handelsregistereintrag?

Als Einzelfirma erst ab 100.000 CHF Jahresumsatz. Davor ist der Eintrag freiwillig. Für den Verkauf auf Amazon.de ist er ohnehin nicht das entscheidende Dokument — dort zählen EU-EORI und die Umsatzsteuer-Registrierung im Lagerland.

Quellen

Rechnen, bevor du bestellst

Der häufigste teure Fehler ist nicht die Behörde, sondern eine Kalkulation ohne Amazon-Gebühren, Einfuhrsteuer und Retouren. Der FBA-Rechner ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar.

Verfasst von Hammad Ghaly, Gründer von Huntecom, Wien. Im E-Commerce tätig seit 2019.