Bern ist Verwaltungshauptstadt, und entsprechend gut erreichbar sind hier die Stellen, die für einen FBA-Start tatsächlich zählen: ESTV für die Mehrwertsteuer, BAZG für den Zoll. Der eigentliche Aufwand liegt aber nicht in der Schweiz, sondern auf der EU-Seite der Kette.
Wo wir sitzen: Wir sitzen in Wien, nicht in Bern. Das Coaching läuft 1:1 online.
Stand: 02. August 2026. Quellen unten verlinkt. Keine Steuerberatung — für deinen Fall bitte Steuerberater oder die zuständige Kammer fragen.
Für den Einstieg genügt die Einzelfirma. Ins Handelsregister musst du erst ab 100.000 CHF Jahresumsatz — davor ist der Eintrag freiwillig. Eine GmbH kostet 20.000 CHF Stammkapital und lohnt sich meist erst, wenn Haftung oder Investoren ein Thema werden.
Die Ausgleichskasse prüft, ob du wirklich selbständig bist. Das ist kein Formalakt: Wer nur einen Auftraggeber hat, wird als unselbständig eingestuft. Für einen Amazon-Händler mit eigenem Wareneinkauf ist die Anerkennung in der Regel unproblematisch.
Entscheidend ist der weltweite Umsatz aus steuerbaren Leistungen, nicht nur der Schweizer Anteil. Wer also überwiegend nach Deutschland verkauft, kann trotzdem in der Schweiz MWST-pflichtig werden. Anmeldung innert 30 Tagen nach Überschreiten (Art. 66 MWSTG). Normalsatz 8,1 %.
Für den EU-Markt bist du steuerlich ein Anbieter aus dem Drittland. Du brauchst eine EU-EORI-Nummer und in aller Regel eine Umsatzsteuer-Registrierung in dem EU-Land, in dem Amazon deine Ware lagert — meist Deutschland. Ein Schweizer Handelsregistereintrag ersetzt das nicht.
Das ist der teuerste Fehler in dieser Konstellation. Wer Ware aus China in die Schweiz importiert, dort verzollt und danach in ein deutsches Amazon-Lager schickt, verzollt zweimal und zahlt Einfuhrsteuer in zwei Ländern. Richtig ist: direkte Einfuhr in die EU, Verzollung im EU-Eingangsland, Lieferung ins Amazon-Lager. Die Schweiz bleibt dabei außen vor.
Lieferst du umgekehrt aus der EU an Schweizer Privatkunden, greift ab 100.000 CHF Jahresumsatz aus Kleinsendungen die Versandhandelsregelung: Deine Lieferungen gelten dann als Inlandlieferungen, du musst dich im Schweizer MWST-Register eintragen und Schweizer MWST ausweisen.
Amazon zahlt in EUR aus. Ein reines CHF-Konto kostet dich bei jeder Auszahlung Wechselkurs und Gebühr. Ein EUR-Konto oder ein Multi-Währungs-Konto spart über das Jahr spürbar Marge — bei dünnen FBA-Margen ist das kein Detail.
Für die Mehrwertsteuer die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), für Zollfragen das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), für die Anerkennung als Selbständigerwerbender die kantonale Ausgleichskasse. Für den Verkauf auf Amazon.de kommen davon unabhängig die EU-seitigen Registrierungen dazu.
Ja, das ist ohne EU-Gesellschaft möglich. Steuerlich giltst du aber als Anbieter aus dem Drittland: Du brauchst eine EU-EORI-Nummer und in der Regel eine Umsatzsteuer-Registrierung in dem EU-Land, in dem Amazon deine Ware lagert — meist Deutschland.
Nein. Wer Ware aus Asien in die Schweiz importiert, dort verzollt und anschließend in ein deutsches Amazon-Lager weiterschickt, verzollt zweimal und zahlt in zwei Ländern Einfuhrsteuer. Der richtige Weg ist die direkte Einfuhr in die EU mit Verzollung im EU-Eingangsland.
Ab 100.000 CHF weltweitem Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen — der Umsatz im Ausland zählt also mit. Die Anmeldung bei der ESTV muss innert 30 Tagen nach Überschreiten erfolgen. Der Normalsatz beträgt 8,1 Prozent.
Als Einzelfirma erst ab 100.000 CHF Jahresumsatz. Davor ist der Eintrag freiwillig. Für den Verkauf auf Amazon.de ist er ohnehin nicht das entscheidende Dokument — dort zählen EU-EORI und die Umsatzsteuer-Registrierung im Lagerland.
Der häufigste teure Fehler ist nicht die Behörde, sondern eine Kalkulation ohne Amazon-Gebühren, Einfuhrsteuer und Retouren. Der FBA-Rechner ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar.
Verfasst von Hammad Ghaly, Gründer von Huntecom, Wien. Im E-Commerce tätig seit 2019.